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Kerstins Geschichte ist fast ein modernes Märchen aus Afrika,
in dem gegen alle Wahrscheinlichkeit zu guter Letzt das Recht siegt.
Eigentlich sprach alles dagegen, daß sie das schreckliche Gefängnis
im afrikanischen Arusha , in das sie unter der Anklage des Mordes
an ihrem Ehemann Cliff geworfen worden war, je wieder lebendig verlassen
würde: Unerfahrene, teils schludrige Ermittlungsbehörden;
haßerfüllte Verwandte ihres verstorbenen Mannes, die ihren
Einfluß und ihr Geld zu ihrer Vernichtung einsetzten und denen
es gelang, die neuseeländische Regierung zur Ausübung diplomatischen
Druckes gegenüber Tansania zu veranlassen; ein fremdes Rechts-,
Gerichts- und Justizverwaltungssystem, dessen Effizienz, Integrität
und Unabhängigkeit alles andere als unbestritten waren.
Ohne eine ganze Kette glücklicher Umstände, in der kein
Glied hätte fehlen dürfen, hätte sie auch zum Tode
verurteilt werden können:
Da ist zuallererst Kerstins große Charakterstärke, ihre
innere Kraft, ihr Mut, ihr Glaube an sich selbst und an die Gerechtigkeit,
die es ihr, der Inhaftierten , ermöglichten, ihre oft verzagten
Angehörigen zu trösten. Da ist auch ihr Mitgefühl und
ihr Impuls zu helfen, mit denen sie ihren afrikanischen Mithäftlingen
als "weißer Engel" erschien. Deren Vertrauen und Mitmenschlichkeit
gaben ihr wiederum Kraft für sich selbst. Eine schwächere
Frau als sie hätte die Tage, Wochen und Monate ihrer Haft unter
schwierigsten hygienischen Bedingungen, einer Haft im ständigen
Wechselbad zwischen Bangen, Hoffen und Verzweiflung, nicht ohne Schaden
an Leib und Seele überstanden.
Die wichtigste Quelle ihrer Kraft lag in dem beispielhaften Zusammenhalt
ihrer Familie, den Lößers. Kerstins Vater Gerald, der sein
ganzes berufliches Leben in Afrika zugebracht hat, wurde zum Motor
der Verteidigung seiner Tochter. Er gewann für sie ein Team der
renommiertesten Strafverteidiger Tansanias. Zugleich organisierte
er ein Netz der nimmermüden Fürsorge, das nicht nur Kerstins
Lebensbedingungen im Gefängnis erträglicher machte. Auch
ihre afrikanischen Mitgefangenen, ja teils auch die unter bescheidensten
Bedingungen lebenden Gefängniswärter und ihre Familien,
profitierten von seinen Lebensmittel- und Medikamentenspenden.- Mutter
Helga übernahm aufs Selbstverständlichste die zweifellos
anstrengende und fordernde Rolle der Ersatzmutter für die beiden
jüngsten Kinder Kerstins, die bei ihr in Deutschland ein neues
Zuhause fanden. -Und Bruder Wolfgang, der wie ein Public Relations
Profi die Verbindung zur Bundesregierung und zu den deutschen Medien
hielt, trug dazu bei, daß sich aus Deutschland Druck auf die
tansanische Regierung zur beschleunigten Behandlung des Falles nach
rechtsstaatlichen Kriterien aufbaute. Die internationale Gemeinde
in Arusha schließlich, die wie "ein Mann" hinter Kerstin
stand, verstärkte diesen Druck von innen.
Eine glückliche Fügung war es, daß sich mit Greg Love
ein hocherfahrener forensischer Experte aus Australien nach penibler
Prüfung des Untersuchungsmaterials als Sachverständiger
der Verteidigung anbot - und später im Zeugenstand die Beweisführung
der Anklage Punkt für Punkt widerlegte.
All das hätte jedoch in einer Lage, in der die Staatsanwaltschaft
aus der Hauptstadt Daressalam ihr ganzes Prestige für eine Verurteilung
einsetzte, weil sie gegen den Rat der untersuchenden Polizei mehrere
Möglichkeiten zur Niederschlagung des Verfahrens abgelehnt hatte,
wenig geholfen, wenn es nicht einen weiteren Glücksfall gegeben
hätte : den tansanischen Richter Rutakangwa. Wer die Sorgfalt,
die Klugheit, die Menschenkenntnis und vor allem das unbestechliche
Ethos auf der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit wahrnimmt, die
aus jeder Zeile seines sorgfältig formulierten Urteils sprechen,
kann Richter Rutakangwa nur höchste Achtung zollen.
Ich selbst habe mich sehr gefreut, daß auch ich zu diesem "happy
end" meinen Beitrag leisten konnte. Lößers und wir
lernten uns kennen, als ich Anfang der 90er Jahre deutscher Botschafter
in Kenia, dem Nachbarland Tansanias war. Als mich der Hilferuf Geralds
erreichte, arbeitete ich in der außenpolitischen Abteilung des
Bundeskanzleramts. Von dort aus konnte ich die Anstrengungen unterstützen,
die das Auswärtige Amt in Berlin und die deutsche Botschaft in
Tansania unternahmen, um eine Freilassung Kerstins oder zumindest
ein schnelles und faires Gerichtsverfahren zu erreichen. Durch mehrere
Gespräche mit dem tansanischen Botschafter in Deutschland versuchte
ich sicherzustellen, daß die Regierung in Daressalam verstand,
welche Bedeutung die rechtsstaatliche Behandlung Kerstins , die nach
meiner Kenntnis der Beweislage zu einem Freispruch für Kerstin
führen mußte, für die bilateralen Beziehungen hatte.-
Neben der Freude über den Freispruch Kerstins hat es mich mit
einer tiefen Genugtuung erfüllt, daß der tansanische Staat
mit diesem Verfahren den Nachweis für die Reife seiner Institutionen
und für die Verpflichtung seiner Justiz auf Recht und Gesetz
geliefert hat. Tansania, das uns Deutschen als früheres Deutsch-Ostafrika
historisch verbunden ist, hat für Kerstin und ihre Familie, aber
auch für ihre vielen Freunde und , wer weiß, auch für
ihre Leser dem Glauben an Afrika und die Wärme seiner Menschen
neue Nahrung gegeben.
Bernd Mützelburg
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